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Über Photovoltaikversicherungen

Wir haben im Folgenden einige wichtige Informationen und Formulare rund um Photovoltaikversicherungen für Sie zusammengestellt. Natürlich können Sie uns stattdessen auch einfach direkt kontaktieren.

Warum eine Versicherung bei uns abschließen?

Mit 25 Jahren Erfahrung im Bereich Photovoltaik blicken wir heute auf ca. 30.000 im In- und Ausland versicherte PV-Anlagen. Viele Versicherer haben sich mittlerweile aus dem  Versicherungsgeschäft für PV-Anlagen verabschiedet oder ihre Leistungen drastisch reduziert. So haben sich in letzter Zeit Abschreibungsklauseln auf gewisse Komponenten der Anlagen, z. B. Wechselrichter, Speicher und Ladestationen breit gemacht, was dazu führt, dass zwar die PV-Versicherung noch als Neuwertversicherung bezeichnet wird, sie diesen Namen aber gar nicht mehr verdient, weil wichtige Bestandteile der Anlage zum Zeitwert versichert sind. Ältere Anlagen sind insgesamt oft schwer zu versichern. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, für unsere Mandanten an den hohen Standards festzuhalten und suchen uns Versicherungspartner, die diesen Weg mitgehen. Für Sie als unsere Mandanten führen wir sowohl Preis- als auch Qualitätsverhandlungen, auch im Schadensfall sind wir an Ihrer Seite.

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Wir benötigen lediglich einige Informationen, dann stellen wir Ihnen gerne den passenden Versicherungsschutz zusammen.

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Die Versicherung - Unser umfassendes Angebot für Sie

VERSICHERTE GEGENSTÄNDE

Das Deckungskonzept von Liesenberg Assekuranzmakler sieht vor, dass die PV-Anlage komplett zusammen mit der gesamten Peripherie versichert ist, z. B. Module, Wechselrichter, Aufständerung, Verkabelung, Monitoring-Systeme, Ladesäulen, Wallboxen und Batteriespeicher und zwar pauschal ohne Beitragszuschläge und altersbedingte Abschreibungen sofern diese Komponenten zum Neuwert in der Gesamtversicherungssumme
berücksichtigt und deklariert
werden.

UMFANG DER VERSICHERUNG

●  insbesondere Folgeschäden
aus Bedienungsfehlern und Ungeschicklichkeit,
Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehlern
● Fahrlässigkeit, Böswilligkeit, Vandalismus,
Sabotage
und Vorsatz Dritter
● Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen,
aufgrund
eines von außen
einwirkenden Ereignisses
● Kurzschluss, Überstrom und Überspannung
● Wasser, Feuchtigkeit und Überschwemmung
● Brand, Blitzschlag und Explosion
● Sturm und Hagel
● Hochwasser, Überschwemmung, Sturmfluten
● Frost und Schneedruck
● Diebstahl
● Höhere Gewalt
● Tierverbissschäden jeglicher Art
● Erdbeben (Selbstbehalt EUR 1.000,-
)

 

Aufgrund der nach wie vor echten Allgefahrenversicherung gibt es nur wenige nicht versicherte Gefahren, z.B. politische Ereignisse(Krieg, Bürgerkrieg), Streik, Kernenergie, Garantieleistungenund Gewährleistungsansprüche,sowie Vorsatz des Versicherungsnehmers.

WEITERE KOSTEN

Durch den Schaden entstehen natürlich weitere, damit in Zusammenhang stehende Kosten, die über unsere Versicherung abgedeckt werden:

Für die Gerüststellung, Arbeitsbühnen,
Maurer- und Stemmarbeiten
und
Schadensuchkosten
stehen jeweils bis zu
EUR 25.000,- im Schadenfall zur Verfügung.

WAS WIRD ERSETZT?

Im Schadenfall werden die Wiederherstellungskosten auf Basis der Neuwerte ersetzt, im Totalschadenfall der komplette Neuwert der Anlage. Das gilt auch für die Komponenten der Anlage, z.B. Wechselrichter, Ladestationen und Speicher.

Merke: Für letztere haben die meisten Versicherer mittlerweile Abschreibungs-Klauseln eingeführt haben und damit die Neuwertversicherung zur Zeitwertversicherung degradiert. Aufpassen: Diese Klauseln finden sich oft sehr versteckt in den Bedingungen.

 

Mitversichert sind Einnahmeverluste, verursacht durch den versicherten Sachschaden und zwar auf Basis einer Pauschalen, die das Rechnen vereinfacht und weit über der tatsächlichen Einspeisevergütung
liegt. Die meisten Versicherer ersetzen nur noch die tatsächliche Einspeisevergütung. Heute wirtschaftlicher ist ohnehin das Eigenverbrauchsmodell, evtl. mit Speicher. Kann die Anlage aus einem
versicherten Schadenereignis heraus keinen Strom mehr erzeugen, werden bei unserer Versicherung
die Fremdstrombezugskosten ersetzt.
Tagesentschädigung: Es wird pauschal ein Betrag in Höhe von 1,25 EUR je kWp und Tag erstattet, unabhängig von der Jahreszeit. Die Haftzeit beträgt sechs Monate. Bei Totalschäden beträgt die Haftzeit bis
zu zwölf Monaten. Bei Anlagen, die der Eigenversorgung dienen und nicht einspeisen, werden die Strombezugskosten übernommen.

ERWEITERUNGEN DES SCHUTZES (BEITRAGSFREI)

Wird der Wechselrichter der versicherten Anlage auf Garantie oder Gewährleistung ausgetauscht, wird ein etwaiger Ertragsausfall normalerweise nicht übernommen. Über unsere Versicherung besteht aber Versicherungsschutz für den Ertragsausfall bis maximal EUR 2.500,-.
● Verursacht die von einem ersatzpflichtigen Schaden betroffene PV-Anlage einen Schaden am Dach (z.B. durch Schneedruck) wird der Dachschaden übernommen bis maximal EUR 2.500,-.
● Muss die unbeschädigte Anlage demontiert werden, weil das Dach durch Feuer, Sturm oder Hagel beschädigt wurde, dann werden die De- und Remontage übernommen bis maximal EUR 2.500,-.

SELBSTBEHALT

Sachschaden: EUR 250,-
Ertragsausfall:
Kein Selbstbehalt bei Anlagen bis 10 kWp darüber hinaus 2 Tage

VERSICHERUNGSBEGINN

Der Versicherungsschutz beginnt mit der Inbetriebnahme der Anlage. Soll schon vorher umfassender Versicherungsschutz bestehen, schließen Sie bitte eine Montageversicherung über ihren Installateur ab. Hier besteht dann mit Abstellen der Komponenten auf der Baustelle bereits Versicherungsschutz und während der Errichtung bis zur Inbetriebnahme.

BETREIBERHAFTPFLICHT

Für Schäden, die die Anlage bei Dritten verursacht (Personen und/oder Sachschäden) können Sie eine Haftpflichtversicherung
abschließen, die auch das Bauherrenhaftpflichtrisiko beinhaltet, so dass auch die Bauphase gedeckt ist. Wird die Anlage auf einem fremden Dach betrieben ist der Abschluss zwingend notwendig, weil dann auch Schäden versichert sind, die die Anlage am Mietgegenstand, also am Dach verursacht.

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