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Heinz Liesenberg Assekuranzmakler für erneuerbare Energien |
gerade im Moment sehr aktuell! Bitte unbedingt herunterladen! |
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Achtung!Wichtiger und informativer Artikel von Heinz Liesenberg in der ngreen 0209 über Versicherungen für Photovoltaikanlagen! Teil 1 und Teil 2 hier als PDF herunterladen! |
Zur Verfügung gestellt von den Stadtwerken Aachen AG. |
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Wird durch einen ersatzpflichtigen Schaden an der Anlage auch das Dach beschädigt ( z. B. Sturm oder Schneedruck), werden jetzt auch die Schäden am Dach erstattet und zwar bis maximal EUR 2.500 je Schaden. Wird infolge eines Feuer- oder Sturmschadenereignisses oder eines Hagelschadenereignisses die Gebäudesubstanz beschädigt und muss infolgedessen die (unbeschädigt gebliebene) Photovoltaikanlage demontiert werden, um das Gebäude wiederherstellen zu können, leistet der Versicherer Entschädigung. Versichert sind Kosten für Demontage, Transport zu einem geeigneten Lagerplatz und und zurück sowie Remontage der Photovoltaikanlage einschließlich aller Ihrer Komponenten. Versichert ist auch der Ertragsausfall für die Zeit, in der sich die Anlage außer Betrieb befindet, maximal für die vereinbarte Haftzeit. Wegen der Höhe der Entschädigung und der Kosten sprechen Sie uns bitte an. |